Die Mütter des Grundgesetzes 1949 (v.l.n.r.): Helene Wessel, Helene Weber, Frieda Nadig und Elisabeth Selbert,

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Vier Frauen, ein historischer Kampf für Gleichberechtigung!

Vor 77 Jahren tagte der Parlamentarische Rat in Bonn, um das Grundgesetz als Verfassung für Westdeutschland zu erarbeiten. Unter den 65 Abgeordneten waren nur vier Frauen. Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel brachten verschiedene Themen und Kompetenzen ein. Vor allem aber kämpften sie für die verfassungsrechtliche Verbürgung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Seit 1949 garantiert Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Damit gründet sich das politische System der Bundesrepublik auf Gleichberechtigung als individuelles Grundrecht, als staatliche Pflicht und als objektive Wertentscheidung. Das Engagement und den beispiellosen Einsatz der „Mütter des Grundgesetzes“ nimmt das Gleichstellungsbüro der Universität Hildesheim zum Anlass und widmet sich ihnen im Rahmen einer Ausstellung, die die Lebensbilder von Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frida Nadig und Helene Wessel nachzeichnet.“

Ausstellungszeit: 22.04.–27.05.25
Ort: Universität Hildesheim, Atrium (Forum, Hauptcampus)
Eröffnung: 24.04.25, 16:30 Uhr
Mit Prof. Dr. Ulrike Lembke, Thema: „Die Mütter des Grundgesetzes und der Kampf um die Gleichberechtigung“

Filmvorführung „Die Unbeugsamen“
08.05.25, 20:00 Uhr
Hörsaal 4 (Forum)

> mehr Informationen zur Ausstellung in Hildesheim

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Termine

Ausstellung: Mütter des Grundgesetzes,
Hildesheim

22.04. - 27.05.2025

Ausstellungszeit: 22.04.–27.05.25
Ort: Universität Hildesheim, Atrium (Forum, Hauptcampus)
Eröffnung: 24.04.25, 16:30 Uhr
Mit Prof. Dr. Ulrike Lembke, Thema: „Die Mütter des Grundgesetzes und der Kampf um die Gleichberechtigung“

Filmvorführung „Die Unbeugsamen“
08.05.25, 20:00 Uhr
Hörsaal 4 (Forum)

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